Infektionsrisiko vermeiden

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen

Nach dem § 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, schriftlich zu erklären, dass keine der Ausschlussgründe für den Schulbesuch ihrers Kindes vorliegt und sie die genannten Verpflichtungen erfüllen.

Füllen Sie bitte für jedes Ihrer Schulkinder eine Gesundheitserklärung aus. Diese muss am ersten Schultag in die Schule mitgebracht werden.

Gesundheitsbestätigung

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage
    vergangen sind, oder
  • die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. 

Solche typischen Symptome sind

  • Fieber ab 38°C,
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
  • Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

Bei der Rückkehr aus einem "Risikogebiet"sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Fakten Krankheitssymptome