In ihrem letzten Schreiben hat die Kultusministerin mitgeteilt, dass die Notbetreuung ab dem 27.04.2020 ausgeweitet wird. Schülerinnen und Schüler bis zur 7. Klasse werden nun in die Notbetreuung mit einbezogen. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Eltern einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Schreiben.
Schreiben Kultusministerium Erweiterte Notbetreuung
Anmeldeformular Notbetreuung
Bescheinigung kritische Infrastruktur
Bescheinigung Präsenzpflicht